Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V. Positionspapier

Suchwörter: Landschaftsschutz Ebersberger Land Windpark Ebersberg Windräder Ebersberger Forst

 

Anlegerrisiko
Damit die Windräder bei den Bürgern Akzeptanz finden, werden Windkraftanlagen oft als Bürgerkraftwerke vermarktet. Dabei wird den potentiellen Anlegern häufig eine hohe Rendite versprochen. Leider können diese Versprechen aufgrund der nicht selten zu optimistisch gestellten Prognosen nicht eingehalten werden. Vielen Anlegern ist somit nicht bewusst, dass Sie mit Ihrer Geldanlage in WKAs ein großes Risiko eingehen könnten. Leider werden sie zu selten direkt darauf hingewiesen. Daher darf sich weder der Landkreis noch die Gemeinde der Verantwortung entziehen, neutrale Gutachten einzuholen und die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlagen vor der Genehmigung auf "Herz und Nieren" zu prüfen. Es kann ja nicht sein, dass die Gutachten von genau der Firma beigebracht werden, die damit beauftragt ist, das Objekt zu planen und zu bauen.

Gewerbesteuereinnahmen
Einige WKA Planungsfirmen werben mit lukrativen Gewerbesteuereinnahmen. Zu der Frage, wie viel Gewerbesteuer eine Gemeinde von Windkraftanlagen erwarten kann, erlauben wir uns, ein Beispiel aus dem Allgäu anzufügen: Die "WKA-Gemeinden" Obergünzburg, Günzach und Kraftisried, im Ostallgäu, haben die ganzen letzten Jahre von den WKA-Betreibern keinerlei Gewerbesteuerzahlungen erhalten.
(Quelle: mündliche Mitteilung der drei Bürgermeister/innen 2009) Aus dem Betrieb der 1,5 MW−WKA der Gemeinde Haldenwang im Landkreis Oberallgäu ist 2009 ein Gewinn von 17.600 € entstanden, und damit wird ebenfalls keine Gewerbesteuer fällig.
(Quelle: 333.all-in-de/nachrichten/ Haldenwang 14.10.2010) Aus dem Betrieb der 1,8 MW- WKA, mit 100m Nabenhöhe, in Wirsberg Lkr. Kulmbach, durch die Beermann Windkraft GmbH, haben sich von der Inbetriebnahme im Jahr 2002 bis zum Jahr 2008 keine Gewerbesteuerzahlungen ergeben.
(Quelle: Günter Beermann, Vorstandsvorsitzender im BWE Bundesverband Windenergie e.V. Landesverband Bayern in seinem Vortrag in Vaterstetten vom 20.01.2011 auf Seite 166)

Mögliche Gründe hierfür sind:
1. Der nach den Grundsätzen des Einkommensteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn als Ausgangsbasis für die Gewerbesteuer ist zu niedrig, oder es entsteht gar ein Verlust, weil die zu erwartenden Volllaststunden vom Projektentwickler mit überhöhten Werten geschätzt wurden und die Einnahmen aus der Stromeinspeisung damit geringer ausfallen
2. Die die Einnahmen mindernde Verteilung der Herstellungskosten z.B. bei einem 2MW- WKA mit ca. 3 Mio € (Quelle: PEESA − Studie 17 und 112ff) auf 16 Jahre steuerliche Nutzungsdauer (Quelle: AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter)
3. Angefallene Pachtzahlungen und Darlehenszinsen, die für Zwecke der Gewerbesteuer erst über 100.000 €, und dann auch nur zu 25% wieder dem Gewinn zugerechnet werden
4. Für natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR, KG, und die bei WKA- Betreibern besonders beliebte GmbH & Co. KG) fällt darüber hinaus bis zu einem Freibetrag von 24.500 € keine Gewerbesteuer an.
5. Für jede WKA eine eigene Gesellschaft gegründet wird, und sich die vorstehenden Freibeträge damit vervielfältigen.

Immobilienwertverluste
Unbestritten ist, dass Immobilien in der Nähe von WKA eine Wertminderung erfahren. Die Gründe hierfür sind u.a.: Beeinträchtigungen durch Schall und Schattenwurf, Landschaftsästhetik, Unruhe der drehenden Rotoren sowie durch Minderung des Erholungswertes. Der Abschlag beim Verkauf von Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen kann zwischen 20% und 40% (50%) betragen, in einzelnen Fällen kann es sogar bis zur Unverkäuflichkeit kommen. (Jürgen Michael Schick VDM, Grasse Vorsitzender des Rings Deutscher Makler in Niedersachsen) (siehe auch SZ vom 23.08.2011 "Flaute auf dem Immobilienmarkt")


Konkretes Beispiel aus Hohenzell (Odelzhausen) vom November 2010:
1. Schriftliche Finanzierungzusage über den KP von 520.000 € am 12.11.2010
2. Nach Bekanntwerden der Windparkplanung von Hohenzell durch einen Zeitungsartikel eine Wertreduzierung von 18,3 % (19.11.2010)
3. Weiterführende Reduzierung der Bewertung der Kaufpreissumme um 35,6% Ausgangspunkt ursprüngliches Wertgutachten im Zeitraum zwischen 12.11.2010 und 26.11.2010 (nur aufgrund von Zeitungsartikeln bzgl. der Planung eines Windparks)
4. Auch derzeit liegt noch kein Bauantrag für den Windpark vor − die Finanzierung für den Kauf der Immobilie konnte über dieses Kreditinstitut nicht realisiert werden
(Quelle: Bürgerinitiative "Unser Wald e.V." gegen den Windpark Odelzhausen) Viele der im Landkreis Ebersberg betroffenen Bürger würden durch die Errichtung der geplanten WKA einen großen Wertverlust ihrer Immobilien erleiden. All jenen, die ihre Immobilie als Teil ihrer Rentenabsicherung eingeplant haben, bricht damit ein Standbein der Altersversorgung unvorhersehbar weg. Vermieter befürchten eine Minderung ihrer Mieteinnahmen, die in der Regel zur Tilgung der Bankdarlehen einkalkuliert wurden. Wer wird den auf diese Weise geschädigten Bürgern ihren erlittenen Schaden ersetzen?

Siehe auch:
"Der Einfluss von Windkraftanlagen auf den Verkehrswert bebauter Wohngrundstücke" von Prof. Dr. Jürgen Hasse, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Einschränkung der städtebaulichen Entwicklung
Durch die Aufstellung der WKA mit geringen Abständen zu Ortschaften ist eine Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten nahezu unmöglich. Dies hindert die städtebauliche Entwicklung des Großraumes München sowie der umliegenden Gemeinden.

 
 

Kontakt

Landschaftsschutz
Ebersberger Land e.V.

Parkstraße 4
D-85646 Purfing

Telefon: 08106 /  249888
Telefax: 08106 /  249892
E-Mail:  kontakt@LSEL.de