Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V. Positionspapier

Suchwörter: Landschaftsschutz Ebersberger Land Windpark Ebersberg Windräder Ebersberger Forst

 

Optische Beeinträchtigung
"Veränderungen des Landschaftsbildes können zu Beeinträchtigungen menschlicher Befindlichkeit führen, dabei spielen Gewohnheit und Tradition eine wesentliche Rolle. Die Einführung dominanter Strukturen wie WKA in "gewachsene" Landschaften sind deshalb besonders sensibel zu handhaben."
(Quelle: Naturschutzbund Deutschland − Infoblatt Windenergie und Naturschutz).

"Von Windkraftanlagen (WKA) gehen aber aufgrund ihrer zunehmenden Größe, Gestalt, Rotorbewegung und Lichtreflexe großräumige -negative- Wirkungen aus. Schon deshalb sind die Möglichkeiten, WKA schonend in Natur und Landschaft einzufügen, wie immer wieder empfohlen wird, denkbar gering bis unmöglich." (Niedersächsisches Landesamt für Ökologie).
"Die WKA sind in die Landschaft gestellte Maschinen, deren negative Auswirkung auf die Gestalt der Kultur- und Naturlandschaft in dem Ausmaß, als sie an Zahl, aber auch an Höhe zunehmen, wesentlich größer ist, als alle Infrastrukturbauten zusammengenommen. Besonders im Binnenland steht diese Veränderung, die immer mehr auf eine Zerstörung der Landschaft hinausläuft, in keinem Verhältnis zum geringen Beitrag an die Energieversorgung." (Prof. Dr. Binswanger, Institut für Wirtschaft und Ökologie, St. Gallen, CH).

Diese Zitate reflektieren unsere Haltung zur optischen Beeinträchtigung. Die Worte hätten wir selbst nicht besser wählen können. Die Psyche des Menschen sowie der Naherholungswert werden erheblich unter der optischen Beeinträchtigung leiden. Motivation und Arbeitsleistung werden hierdurch in Mitleidenschaft gezogen. Ferner ist die optische Beeinträchtigung ein Grund für die Abwertung der Immobilien in der Nähe der geplanten Industriegiganten.
Diesen Beeinträchtigungen kann man nur durch Fortzug entkommen.
Wir sprechen uns klar gegen die Windradpläne im Ebersberger Forst aus. Denn dies prägt das Landschaftsbild nicht nur, sondern beschädigt es irreparabel.

Sozialer Unfrieden
Bei den betroffenen Bürgern handelt es sich zum Einen um Menschen, die seit Generationen in ihren Ortschaften tief verwurzelt sind und zum Anderen um Familien, die sich ganz bewusst, wegen der idyllischen Landschaft, der Ruhe und der Nähe zur Natur für ein Leben in diesen Orten entschieden haben. Durch die enge Verbundenheit zu ihrem Wohn- und Lebensmittelpunkt sind all diese Menschen zu sozialen Dorfgemeinschaften zusammengewachsen. Wie in zahlreichen anderen Gemeinden Deutschlands bereits geschehen, so besteht auch hier die große Gefahr, gewachsene soziale Dorfgemeinschaften durch diese WKA-Projekte dauerhaft zu zerstören.

Schall
Es ist mittlerweile allgemein bekannt und auch anerkannt, das Windkraftanlagen Schallemissionen freisetzen, durch die sich Bürger, die in der Nähe von WKAs leben müssen, stark beeinträchtigt fühlen. Nach den Ausführungen von GCE GmbH ist ein Windrad nach 600m Entfernung akustisch nicht mehr wahrnehmbar. (Bürger-Informationsabend in Anzing am 28.06.2011). Diese Aussage klingt wenig glaubhaft, wenn man bedenkt, dass die geplanten WKAs einen Einzelschallleistungspegel von ca. 107 dB abgeben können und sich dieser noch durch die Anzahl von insgesamt sechs Anlagen nachweisbar erhöht.
Bei bereits bestehenden Windparks hat sich herausgestellt, dass die Lärmimmissionen höher sein können, als nach der Schallprognose (vor dem Bau) zu erwarten war. Ursachen dafür können sein, dass zum einen die Lautstärke von der Windrichtung und der Jahreszeit mit abhängt (glatter Frostboden reflektiert Schall stärker) und sich mit der Anzahl der Anlagen erhöht. Zum anderen bestehen die Geräuschimmissionen nicht nur aus einem allgemeinen Schallpegel, sondern vor allem aus dem für Rotoren typischen eindringenden Impulsgeräuschen. Der gemessene Schalldruck stellt nicht die tatsächliche Geräuschempfindung des Menschen dar. Außerdem erzeugen die mechanischen Teile durch Abnutzung mehr Geräusche als im Neuzustand.

Nachdem eine betroffene Familie gegen einen Windkraftbetreiber wegen Lärmbelästigung geklagt hatte, stellte das Augsburger Landgericht eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes (45 dB) fest. Im konkreten Fall befindet sich nur eine einzelne Windkraftanlage in ca. 600 m Entfernung zum Kläger.

 
 

Kontakt

Landschaftsschutz
Ebersberger Land e.V.

Parkstraße 4
D-85646 Purfing

Telefon: 08106 /  249888
Telefax: 08106 /  249892
E-Mail:  kontakt@LSEL.de