Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V. Positionspapier

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Befeuerung
Anlagen in der vorgesehenen Größenordnung müssen bei Tag und Nacht beleuchtet werden. Die Türme sind teilweise nicht nur an der Nabe, sondern in bestimmten Abständen durch zusätzliche Lichtkränze beleuchtet. Rotorblätter müssen künftig ab einer gewissen Größe ebenfalls beleuchtet werden, so dass man selbst bei Nacht keinen ruhenden Pol am Horizont erblicken kann und durch das ständige Leuchten von früh bis spät gestört wird. Auch hierdurch wird ein erholsamer Aufenthalt im Freien stark beeinträchtigt. Der vom menschlichen Körper dringend benötigte erholsame Nachtschlaf kann nur noch gewährleistet werden, wenn die Schlafräume vollständig abgedunkelt bzw. abgeschirmt werden (z.B. Schließen von Fensterläden, Rollläden). Ein Schlafen bei geöffneten Fenstern (Frischluftaustausch) ist somit nicht mehr möglich.

Eiswurf
Bei unseren heimischen Witterungsbedingungen sind kalte sowie schneereiche Winter kein außergewöhnliches Wetterphänomen. Aus diesem Grunde kann eine Eisbildung auf den Rotorflächen nur dann ausgeschlossen werden, wenn diese beheizt werden. Andernfalls ist bei entsprechender Witterung mit Eiswurf bis zu einer Entfernung von mehreren hundert Metern zu rechnen, je nach Nabenhöhe, Länge der Rotorblätter und Geschwindigkeit der Rotoren.
Durch die Drehbewegung können sich unter Umständen auch schwere Eisbrocken lösen. Der Bundesverband Landschaftsschutz (BLS) hält Windkraftanlagen für "lebensgefährliche Eisschleudern". Laut Zeugenaussagen seien Eisbrocken über 400 Meter weit geflogen: "Sie trafen Menschen und durchschlugen Autos und Gebäude." Der Verband hält deshalb einen Sicherheitsabstand von mindestens 600 Metern zu Straßen und Wegen für erforderlich. Bei Vereisung der Rotorblätter bleibt also nur noch eine Abschaltung der Anlage als Konsequenz, um Personen- und Sachschäden auszuschließen. Sollte keine Abschaltung erfolgen, stellt sich die Frage: Wird der Wald großflächig abgesperrt und wer haftet bei Personen- und Sachschäden durch Eiswurf? Wir möchten, dass der Forst als Naherholungsgebiet ganzjährig zugänglich bleibt, auch von der äußersten westlichen Seite.

Blitz
Bei Industrieanlagen dieser Art in Höhe von 190m ist die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages relativ hoch. Die durch Blitzschlag ggf. verursachten Getriebe- bzw. Lagerschäden bei der Ableitung der Überspannung bzw. des Überstromes können eine Überhitzung bis zum Brand bei weiterem Betrieb hervorrufen. Ein "Zerplatzen" der Flügel bei Einschlag ist nicht ungewöhnlich und muss kritisch betrachtet werden. Da sich in unserer Gegend nicht nur im Sommer häufig Gewitter entladen, halten wir Standorte im Wald für besonders gefährlich. Flügel- oder Gondelteile können brennend zu Boden fallen oder gar viele Meter weit geschleudert werden. Menschen und Tiere könnten verletzt oder gar getötet werden. Der Wald, die umliegenden Felder und Wiesen würden in Brand geraten und so auch Tiere, Menschen sowie die naheliegenden Wohngebäude gefährden. Unabhängig vom Standort sind somit die Anlagen nach jedem Gewitter zu überprüfen um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Siehe auch:
Dehn + Söhne GmbH & Co. KG, Nürnberg

 
 

Kontakt

Landschaftsschutz
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